In Deutschland besteht für den Krankheitsfall Versicherungspflicht. Dazu stehen gesetzliche und private Krankenversicherungen zur Verfügung. Eine private Versicherung (PKV) erscheint oftmals verlockend, verspricht sie doch häufig einen einfachen Zugang zu den neuesten Behandlungsmethoden, Spitzenmedizinern und Behandlungen in Privatkliniken.
Doch nicht jeder darf sich privat versichern. Es gilt daher zunächst einmal herauszufinden, ob die PKV im individuellen Fall überhaupt in Frage kommt. Wer sich privat versichern darf, sollte zudem gut abwägen, denn die Unterschiede zwischen GKV und PKV sind groß.
PKV – Für wen kommt sie infrage?
In Deutschland besteht in Bezug auf die Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Die meisten sind daher in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Nur wenige dürfen sich privat versichern.
So dürfen Angestellte nur eine private Krankenversicherung wählen, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Aktuell (Stand 2022) liegt diese bei einem Jahreseinkommen von 64.350 Euro brutto. Selbstständige und Beamte können unabhängig von der Einkommenshöhe zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frei wählen.
Wichtige Unterschiede zwischen GKV und PKV
Wer die Möglichkeit hat sich privat zu versichern, sollte vorab die Unterschiede zwischen GKV und PKV und vor allem die Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung kennen, denn wer sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden hat, kann nicht problemlos in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Etwa ab einem Alter von 55 Jahren ist es sogar fast unmöglich noch einmal in die gesetzliche Versicherung zurückzukehren.
Zudem stehen sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) zwei völlig verschiedene Versicherungssysteme gegenüber. Während alle gesetzlichen Krankenversicherungen öffentliche und sozialstaatliche Einrichtungen sind, zählen private Krankenversicherungen zu den privatwirtschaftlichen Unternehmen. Der Leistungsumfang sowie die Beitragshöhe können sich daher von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif stark unterscheiden.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden aufnehmen, sofern er die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt. Private Krankenversicherungen bieten allgemein für alle Interessenten lediglich einen Basis-Tarif an. Bei allen umfangreicheren Tarifangeboten kann indes aufgrund verschiedener Vorerkrankungen auch eine Ablehnung erfolgen. Deshalb erfolgt vor Vertragsannahme eine Gesundheitsprüfung, bei der wahrheitsgemäß alle Vorerkrankungen angegeben werden müssen.
Umfangreiche Leistungen, komplizierte Abrechnung
Während die Leistungen bei der GKV gesetzlichen Regelungen unterliegen und somit bei allen Krankenkassen gleich sind, können sich bei der privaten Krankenversicherung die Leistungen je nach Anbieter und Tarif stark unterscheiden. Grundsätzlich gibt es bei der PKV keine Ausgabenbegrenzung. Daher haben Privatversicherte je nach Tarif unbegrenzten Zugang zu Behandlungen und Medikamenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung budgetiert oder sogar ausgeschlossen sind.
In aller Regel sind die Leistungen einer PKV umfangreicher und komfortabler als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings rechnen Ärzte und Krankenhäuser direkt mit dem Patienten ab. Dieser muss dann alle Rechnungen zur Erstattung bei der Versicherung einreichen. Ebenso müssen Medikamente zunächst einmal selbst bezahlt werden und die entsprechenden Rezepte zur Erstattung bei der Versicherung eingereicht werden.
Beiträge variieren stark
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist vom Einkommen abhängig. In der PKV spielt die Einkommenshöhe indes keine Rolle. Stattdessen orientiert sich die Beitragshöhe am Eintrittsalter sowie am Gesundheitsstatus. Je älter eine Person beim Eintritt in die PKV ist, desto höher wird der Beitrag. Bestehen beim Eintritt bereits Vorerkrankungen, erhöhen Risikozuschläge den Beitrag.
Insbesondere für Familien lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung oftmals nicht. Während Ehepartner ohne eigenes Einkommen sowie Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden können, muss in der PKV für jedes versicherte Familienmitglied ein separater Beitrag gezahlt werden.
Fazit
Wer sich für eine private Krankenversicherung interessiert, hat eine große Anbieter- und Tarifauswahl. Es lohnt sich jedoch sich vorab genau zu informieren und abzuwägen, ob die PKV im individuellen Fall die bessere Wahl ist.
Bild von Milca auf Pixabay
Matthias erstellt, betreibt und vermarktet schon seit dem Jahre 2000 diverse Blogs und Webseiten. Die meisten davon drehen sich um Verbraucherthemen sowie Produkttests, Aktien, Börse und Tipps zum Geld sparen.
Er wurde 1973 geboren, lebt in einem kleinen Dorf in der Nähe von Hannover und ist alleinerziehender Vater von zwei Kindern im Teeniealter.