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Hundehaftpflichtversicherungen vergleichen und online abschließen

Die Schadensersatzpflicht eines Schadenverursachers

Die landesübliche Meinung ist, dass ein Schadensverursacher jeglichen durch ihn verursachten Schaden ersetzen muss. Dies ist jedoch nur eingeschränkt gültig. Konkret sagt dazu das BGB im § 823 Abs. 1 „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, …… ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Im Abs. 2 heißt es „Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.“ Das heißt nun, eine Schadensbegleichung kommt nur zum Tragen, wenn vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft, ein Schaden verursacht wurde.

Die Schadensersatzpflicht für Hundehalter

In § 833 BGB wird die Haftung auf Tierhalter ausgedehnt. So heißt es dort „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Schutz gegen Schadensersatzansprüche

In Deutschland leben ca. 7 Mill. Hunde und ca. 100.000 Schadensfälle durch die Vierbeiner, werden angezeigt. Die Schäden beginnen bei Kleinigkeiten, wie ein zerrissenes Hemd oder Kratzspuren und können auch schnell Dimensionen in Millionenhöhe annehmen, z.B. Verursachung von Verkehrsunfällen mit hohen Personen- und Sachschäden. Zu den Schäden zählen selbstverständlich auch Schmerzensgelder und Heilbehandlungskosten, Arbeitsausfallkosten und Renten.
Hier zeigt sich, wie sinnvoll eine Hundehaftpflichtversicherung ist, um gegen hohe Schadensersatzansprüche gewappnet zu sein. Gleichzeitig prüft die Versicherung, ob überhaupt ein Anspruch für den Geschädigten besteht. Sie wirkt in diesem Fall wie eine Rechtsschutzversicherung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wichtig zu wissen:

Die Versicherungen übernehmen nur Schäden im Bereich der Fahrlässigkeit bis max. grobe Fahrlässigkeit. Eine vorsätzliche Schadensbegehung, wie das Hetzen eines Hundes auf jemanden ist nicht gedeckt. Aber auch nur bei schuldhaften Verhalten muss der Halter Schadensersatz leisten (§ 823 I), z.B. der Hund wird zum Schutz seines eigenen Lebens oder Gesundheit bei einem Angriff auf ihn, zur Hilfe genommen.

Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht

Deutschlandweit gibt es keine generelle Pflicht zum Abschluss der Versicherung. Dies richtet sich zurzeit nur nach dem Aufenthaltsort. In folgenden Bundesländern gibt es eine Versicherungspflicht für sämtliche Hunderassen:

– Thüringen
– Sachsen-Anhalt
– Berlin
– Niedersachsen
– Hamburg
– Schleswig-Holstein
– NRW (verpflichtend ab einer Widerristhöhe von 40 cm oder 20 kg Gewicht)

Dann gibt es die Pflicht zum Abschluss der Versicherung beim Halten bestimmter Listenhunde.
Dies gilt für:

– Baden-Württemberg
– Bayern
– Brandenburg
– Bremen
– Hessen
– Nordrhein-Westfalen
– Rheinland-Pfalz
– Saarland
– Sachsen

Einzig und allein in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Versicherungspflicht.

Ist die Hundehaftpflichtversicherung lohnenswert?

Wer überdenkt, wie schnell ein Schaden durch seinen Hund entstehen kann, wird sich wohl für eine Versicherung entscheiden, zumal die Kosten dafür überschaubar sind.
Es lohnt sich für Halter, die sehr oft Kontakt zu anderen Menschen oder Tieren haben, die viel unterwegs sind und verreisen, die in Mietwohnungen leben, die auch regelmäßig mit dem Hund im Freien sind.

Versichert sind durch Hunde verursachte Schäden, wie Verkehrsunfälle, das Beißen von Passanten, das Beißen von anderen Tieren, Zerkratzen oder zum Fall bringen von Gegenständen beim Nachbarn, bei Mietsachschäden, das Decken einer Hündin usw. Die Kosten für die Versicherung hält sich in Grenzen, sehr preiswerte beginnen bei 5 Euro im Monat (ARAG). Der Preis bestimmt sich nach der Rasse und Alter des Hundes, dem Alter des Halters, einer möglichen Selbstbeteiligung und der Deckungssumme. Um eine passende Haftpflicht zu finden, sollten sich die Halter mehrere Angebote einholen und die Konditionen und Preise vergleichen.

Fazit

Die Hundehaftpflicht ist nur teilweise gesetzlich verpflichtet. Um sich ausreichend vor einen finanziellen Ruin zu schützen, dem sei der Abschluss empfohlen. Die vergleichsweise geringen Prämien der Versicherung bieten einen ausreichenden Schutz bei einem Schadensereignis. Durch Vergleich mehrerer Anbieter lässt sich ein optimaler Tarif für jeden finden und problemlos kann heutzutage die Versicherung online abgeschlossen werden. Für den Hundehaftpflichtversicherungsvergleich empfehlen wir www.hundehaftpflicht-versicherungen.com – so finden Sie garantiert die günstigste Hundehaftpflichtversicherung.

Foto: ElvisClooth / pixabay.com

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