Balkonkraftwerk

Immer mehr Menschen denken darüber nach, auf ihrem Balkon eine Mini-Solaranlage zu installieren. Diese bietet eine besonders einfache Möglichkeit, Strom in Eigenregie zu erzeugen – und das auch für Mieter.

Voraussichtlich werden in diesem Jahr jedoch einige Änderungen im Hinblick auf den Betrieb der Mini-PV-Anlagen beschlossen werden. Was 2024 beachtet werden muss, erklärt daher der folgende Beitrag.

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk überhaupt?

Bei einem Balkonkraftwerk handelt es sich um eine kleine, flexible Photovoltaikanlage, die speziell für den Einsatz auf Balkonen oder kleinen Flächen konzipiert ist.

Die Mini-Solaranlagen bestehen aus einem oder zwei Photovoltaikmodulen, die mit Solarzellen ausgestattet sind. Diese Zellen wandeln das Sonnenlicht in elektrische Energie um. Durch die Solarzellen wird Gleichstrom erzeugt.

Dieser lässt sich allerdings nicht direkt im Haushalt nutzen. Daher ist auch ein Wechselrichter nötig, der in den Balkonkraftwerken in der Regel bereits integriert ist. Er wandelt den erzeugten Gleichstrom dann in den für den Haushaltsgebrauch üblichen Wechselstrom um.

Die neuen Regeln für Mini-Solaranlagen

In der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind die Maßnahmen zu finden, die es den Verbrauchern ab diesem Jahr einfacher machen sollen, Balkonkraftwerke zu betreiben.

Neue Leistungsgrenze und einfachere Anmeldung

Ab dem Jahr 2024 dürfen Balkonkraftwerk-Betreiber in das Stromnetz bis zu 800 Watt einspeisen. Diese Grenze lag in der Vergangenheit lediglich bei 600 Watt.

Zudem ist es nicht mehr nötig, eine Meldung bei dem Netzbetreiber über die Mini-Solaranlage vorzunehmen. So wird der Anschluss der Balkonkraftwerke noch einfacher. Allerdings ist noch immer ein Eintrag in das Marktstammregister nötig.

Rückwärts drehende Zähler und Schuko-Stecker

In der Vergangenheit war es außerdem verboten, den Anschluss eines Balkonkraftwerkes vorzunehmen, wenn kein Zweirichtungszähler vorhanden ist. In diesem Jahr soll es allerdings möglich werden, die Mini-PV-Anlagen zumindest übergangsweise mit einem Rückwärtszähler zu verbinden.

Früher war es zwar nicht ausdrücklich untersagt, einen Schuko-Stecker für den Anschluss eines Balkonkraftwerkes zu nutzen – ab diesem Jahr ist dies jedoch explizit gestattet. Nicht erlaubt ist es jedoch weiterhin, Mehrfachsteckdosen zu nutzen.

Katalog der privilegierten Maßnahmen

Darüber hinaus ist geplant, dass eine Aufnahme der Balkonkraftwerke in den Katalog der privilegierten Maßnahmen erfolgt. Damit geht einher, dass für Mieter ein Anspruch darauf besteht, eine Mini-PV-Anlage betreiben zu dürfen.

Die Bundesregierung diskutiert die Pläne jedoch erst Mitte Januar im Detail. Deswegen ist noch nicht sicher, ob die Pläne exakt wie beschrieben umgesetzt werden. Aktuell gelten für die Besitzer von Mini-Solaranlagen somit noch die vorherigen Gesetze und Regelungen.

Worauf ist jetzt bei dem Kauf zu achten?

Wird die Anschaffung eines Balkonkraftwerks für dieses Jahr geplant, sollte beim Kauf bereits darauf geachtet werden, dass die Mindestleistung der Mini-PV-Anlage bei 800 Watt liegt. Diese Leistung sollte dann ebenfalls der Wechselrichter aufweisen. Es gibt auch Modelle, die sich entsprechend updaten lassen.

Bis die Bundesregierung zu dem Thema eine endgültige Entscheidung getroffen hat, könnte noch ein wenig Zeit vergehen. Die Maximalgrenze von 600 Watt muss somit beispielsweise momentan noch beachtet werden.

Bild von Franz Bachinger auf Pixabay

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