kuendigung wegen eigenbedarf

Eine Eigenbedarfskündigung ist oft rechtlich fehlerhaft. Wir erklären Ihnen, was Sie tun können

Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist bei allen Mietern gefürchtet. Herrscht doch allgemein die Befürchtung vor, dass man als Mieter dann in jedem Fall ausziehen und dann auf dem schwierigen Wohnungsmarkt eine neue Wohnung suchen muss. Auch wenn die Rechtsprechung oft den Vermietern Recht gegeben hat – wehrlos ist man als Mieter keinesfalls.

Rechtlichen Rat einholen und alle Fristen beachten

Wenn Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie sich sofort darauf konzentrieren, wie Sie die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen zur Abwehr der Kündigung wahrnehmen. Mit einem Anwalt für Mietrecht sollten Sie sofort die Klage besprechen und eine Abwehrstrategie erörtern. Dabei ist natürlich wirklich entscheidend, dass Sie keine laufenden Fristen verpassen, damit es nicht zum Beispiel zu einer Zwangsräumung kommt.

In welchen Fällen kann der Vermieter grundsätzlich wegen Eigenbedarf kündigen?

Grundsätzlich ist der Weg zu einer Kündigung wegen Eigenbedarf für den Vermieter nur eröffnet, wenn er nachweislich Ihre von ihm angemietete Wohnung für Wohnzwecke seiner Familienangehörigen oder von Haushaltsangehörigen benötigt. Allerdings muss der Bedarf nachweislich tatsächlich bestehen. Wird der Eigenbedarf für diese Personen nur vorgetäuscht, so ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam. Für den Fall, dass der Vermieter Sie erfolgreich mit diesen vorgeschobenen Begründungen aus der Wohnung bekommen hat, würde er sich schadensersatzpflichtig machen.

Keine Eigenbedarfskündigung beim Verkauf

Weder der Verkauf der Wohnung noch die Umwandlung des Mietshauses in einzelne Eigentumswohnungen begründen übrigens seinen Anspruch auf Eigenbedarf. „Kauf bricht nicht Miete“ gilt auch hier. Und – im Gegenteil – Sie haben in dem Fall des Verkaufs oder der Umwandlung sogar für einen bestimmten Zeitraum einen extra Schutz mit Hilfe einer Kündigungssperrfrist. Diese läuft für den neuen Eigentümer über 3 Jahre, in einigen Bundesländern wurde diese sogar auf 10 Jahre verlängert.

Wie muss die Eigenbedarfskündigung aussehen?

Die Eigenbedarfskündigung kann nur schriftlich erfolgen. Wenn sie mündlich erfolgt, ist sie von vornherein unwirksam. Auch müssen in der Schriftform alle Mieter aufgeführt werden und die Person, für die Eigenbedarf angemeldet wird, muss bezeichnet werden. Dazu muss auch das Verwandtschaftsverhältnis und der Grund für Eigenbedarf glaubhaft gemacht werden.

Fristen zählen

Sie können und sollten der Kündigung wegen Eigenbedarf auf jeden Fall widersprechen. Sie müssen spätestens bis 2 Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses Ihren Widerspruch erklären. Sie haben eine gestaffelte Kündigungsfrist.

Kündigung kann trotz Eigenbedarf unwirksam sein

Bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen als Härtefall bei Ihnen als Mieter kann die Kündigung wegen Eigenbedarf sogar gänzlich ausgeschlossen sein. Zu den Gründen zählen dabei hohes Alter oder auch Krankheiten. Unter Umständen zählen auch eine lange Wohndauer mit fester Verwurzelung im sozialen Umfeld dazu. Die Gerichte müssen laut Rechtsprechung das Vorliegen dieser Gründe im Einzelfall genau prüfen.

Fazit – Sie können sich oft wirksam gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren

Wenn Sie also eine Eigenbedarfskündigung bekommen haben, dürfen Sie auf keinen Fall den Fehler machen, in eine Schockstarre zu verfallen und nichts zu machen. Oft machen Vermieter bereits in der Klage formale Fehler oder die Begründung ist nur vorgeschoben. Sie sollten auf jeden Fall die Ruhe bewahren und rechtzeitig mit einem Anwalt für Mietrecht Ihren Fall besprechen.

Foto: FotografieLink / pixabay.com

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