abzocke am telefon

Die miesen Maschen der Call Center Betrüger: Wie wird abgezockt?

Die Abzocke am Telefon gehört zu den erfolgreichsten Methoden in der Kommunikation, um unberechtigt an Geld zu gelangen. Einige Maschen sind perfide und wirken im ersten Moment schlüssig.

Die verschiedenen Maschen der Betrüger

Die „Ja-Masche“: Der Betrüger stellt Fragen, die automatisch in Gedanken mit Ja beantwortet werden. Ein Beispielsatz wäre: „Hallo Herr / Frau X, ich höre Sie ganz schlecht, können Sie mich verstehen?“. Diese Ja-Antwort wurde in der Vergangenheit zu einem passenden Verkaufssatz zusammengeschnitten. Dadurch ist ein angeblicher Vertragsabschluss entstanden, der rechtlich haltlos ist. Eine weitere Masche funktioniert ganz ohne Call Center Betrüger: Der Geschädigte wird durch einen kurzen Ping Call angerufen, wodurch eine Nummer im Display verbleibt. Dadurch entsteht der Eindruck, ein wichtiger Anruf sei verpasst worden. Der Rückruf wird anschließend ohne Hintergedanken sofort eingeleitet. Anschließend beginnt eine Ansage, dessen Zuordnung schwierig erscheint. Nun wird automatisch eine Gebühr erhoben, die mit der Telefonrechnung oder Prepaidkarte verrechnet wird. Oftmals entstehen kleine Summen, die vom Betrogenen nicht wahrgenommen werden.

Eine weitere Masche bezieht sich auf eine Sammelklage und ist ebenfalls ausgeklügelt: Es wird eine Sammelklage gegen eine angebliche Abzockfirma kommuniziert. Der Geschädigte sei angeblich vor einiger Zeit mit dieser Firma in Kontakt gewesen und könne sich nun gegen eine Gebühr an einer Sammelklage beteiligen, bei der eine Gewinnbeteiligung bei erfolgreicher Klage zugesprochen wird. Die Gebühr ist nicht sonderlich groß, dennoch werden Daten des Betroffenen zum Abgleich erfragt. Eine Gewinnbeteiligung findet nicht statt, da es diesen Kontakt zur Abzockfirma nie gab. Die Betrüger spielen gezielt das Belohnungssystem aus, wodurch sich viele Menschen unbewusst per Telefonabzocke betrügen lassen.



Telefonabzocke: Was sollte man nach Möglichkeit nicht tun?

Wie im oberen Teil angedeutet, sollte das Ja vermieden werden. Bei Fragen wie „Können Sie mich hören“ wird ganz einfach mit „Ich verstehe Sie“ geantwortet. Anschließend sollte der Betroffene sich nicht ernsthaft in ein Gespräch verwickeln lassen. Man darf sich das Gespräch gerne anhören und sollte im nächsten Schritt genauer auf das Angebot eingehen und gezielte Fragen zum angeblichen Produkt stellen und auf Widersprüche achten. Besonders bei Anrufe von der angeblichen eigenen Bank ist abzuraten, persönliche Daten zum Datenabgleich herauszugeben. Jeder Kontoinhaber einer größeren Bank besitzt einen eigenen persönlichen Berater, der erfragt werden kann. Hier geben die meisten Betrüger auf, da das Opfer kein leichtes Ziel ist. Noch einfacher: Direkt auflegen, wenn das Gespräch seltsam erscheint. Es gibt Firmen, die ernsthafte Vertragsabschlüsse über das Telefon durchführen. Darunter gehören Kommunikationsunternehmen für Handyverträge, die durchaus seriös sind. Daher gilt nicht jeder Anruf als versuchte Abzocke.

Wie kann man sich als Betroffener wehren?

Ein Vertragsabschluss ist erst dann rechtlich gültig, wenn sich beide Vertragspartner einig sind. Am Telefon geschlossene Verträge haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist gilt erst dann, wenn eine schriftliche Belehrung eingetroffen ist. Der mündliche Vertrag gilt bei nicht versendeter Belehrung generell als ungültig. Der Vertragspartner muss den Versand und Annahme dieser Belehrung beweisen. Bei der Abzocke am Telefon ist es unüblich, eine tatsächliche Belehrung zu verschicken. Der Betroffene ist in der Regel rechtlich gut abgesichert. Das Widerrufsrecht sollte umgehend genutzt werden, wenn eine Belehrung eintreffen sollte. Versäumte Fristen bestätigen den Vertragsabschluss, da der Betroffene durch diese Belehrung aufgeklärt wurde und diesen Vertrag bei Versäumnis bestätigt.

Video: Callcenter-Abzocke

Foto: pixabay.com

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