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Brief vom Inkasso Büro - was nun?

Auch wenn man rechtschaffend immer darauf bedacht ist, seine Rechnungen pünktlich zu bezahlen, kann man aus Unachtsamkeit oder aber auch vollkommen unberechtigt Bekanntschaft mit einem Inkassobüro machen. In diesem Artikel geben wir Ihnen Tipps zum richtigen Verhalten im Fall der Fälle und raten Ihnen, wie Sie sich vor unseriösen Inkasso-Unternehmen bzw unberechtigten Forderungen schützen können.

Nicht jeder darf einfach so Inkasso betreiben

Inkassobüros benötigen eine Zulassung vom Präsidenten des jeweils zuständigen Landes- oder Amtsgerichts. Die zugehörige Registrierungsnummer muss auf dem Briefbogen vermerkt sein. Ob diese Nummer auch echt ist, können Sie auf der Webseite rechtsdienstleistungsregister.de nachprüfen. Wenn die Nummer dort nicht zu finden ist, fragen Sie beim Amtsgericht nach und stellen Sie ggf. Strafanzeige.

Ist die Forderung wirklich berechtigt?

Denken Sie erstmal scharf nach und schauen Sie in Ihre Unterlagen bzw auf Ihren Kontoauszug. Inkassobüros müssen zudem eine Abtretungserklärung bzw Vollmacht des Gläubigers beifügen. Wenn diese fehlt, können Sie Kopien fordern.

Kann man Inkassobriefe ggf. einfach ignorieren?

Sie sind sich 100%ig sicher, alle Rechnungen bezahlt zu haben und müssen davon ausgehen, dass die Forderung ungerechtfertigt ist. Trotzdem sollten Sie den Brief nicht einfach wegschmeißen und ignorieren! Bitte machen Sie in einem Antwortbrief (Einschreiben mit Rückschein) deutlich, dass kein Anspruch besteht. Musterbriefe finden Sie hier.

Muss ich einen Inkasso-Mitarbeiter in meine Wohnung lassen?

Nein! Ein Gerichtsvollzieher hat ein Recht auf Einlass, das er zur Not mit Polizeigewalt durchsetzen kann. Ein Inkassobüro muss sich hingegen schriftlich mit Ihnen auseinandersetzen.

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Mahngebühren müssen sich im angemessenen Rahmen bewegen. Für die erste Mahnung dürfen es maximal 5 Euro sein. Bei der zweten 7,50 Euro und bei der dritten 10 Euro. Außerdem hat der Gläubiger einen Anspruch auf Entschädigung, wenn z.B. eine Lastschrift nicht eingelöst wird und ihm dadurch Rückbuchungsgebühren entstanden sind.

Wann droht der Besuch des Gerichtsvollziehers?

Zunächst muss gegen Sie ein rechtskräftiger Titel erwirkt werden. Diesem geht entweder ein Gerichtsurteil voraus oder Sie haben einen Mahnbescheid und danach einen Vollstreckungsbescheid erhalten, gegen den Ihrerseits kein Widerspruch eingelegt wurde.

Hinweis: Verbraucher-Tipps.com kann und darf keine rechtliche Beratung durchführen. Unsere Tipps sind lediglich als Anregung und Hilfestellung zu verstehen. Wir übernehmen sebstverständlich keinerlei Haftung.

Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

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