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Baukindergeld - der Ratgeber - Was wie wo ?

Baukindergeld – der Ratgeber – Was wie wo ?

Die eigenen vier Wände, davon träumen viele Familien. Mit dem Baukindergeld kann dieser Traum wahr werden. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wie die staatliche Förderung genau funktioniert, welche Voraussetzungen es gibt, wer Anspruch darauf hat und wann sie beantragt wird.

Was bedeutet Baukindergeld und wo wird es beantragt?

Die Immobilienpreise steigen seit Jahren. Insbesondere in den Ballungsräumen ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware geworden und auch die Lebenshaltungskosten nagen am Budget. Vor allem Familien fällt es schwer, ein Haus zu bauen. Von 1996 bis 2005 gab es eine Eigenheimzulage. Im Jahr 2006 wurde diese abgeschafft und somit der Erwerb oder Bau eines privaten Eigentums nicht mehr durch den Staat gefördert. Um Familien dabei zu unterstützen und die Wohnungsnot zu reduzieren, hat die Regierung im Jahr 2018 das Baukindergeld eingeführt.

Es verschafft ihnen zusätzlichen finanziellen Spielraum auf dem Weg in ihr Eigenheim, insbesondere bei einem niedrigen bis mittleren Einkommen. Wenn Sie ein Haus bauen oder kaufen möchten, können Sie noch bis 2020 bei der KfW-Bankengruppe den staatliche Zuschuss beantragen. Förderberechtigt sind alle von Januar 2018 bis Dezember 2020 geschlossenen Kaufverträge oder Baugenehmigungen. Dies gilt sowohl für Neubau- als auch Bestandsimmobilien.

Wer bekommt die staatliche Förderung und wie hoch ist die Summe?

Familien oder Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen, können seit September 2018 die Förderung beantragen. Damit erhalten sie zehn Jahre lang pro Jahr und Kind jeweils 1.200 Euro. Familien mit einem Kind erhalten demnach 12.000 Euro und bei einem Haushalt mit zwei Kindern beläuft sich der gesamte staatliche Zuschuss auf 24.000 Euro. Dabei gibt es keine maximale Zahl an Kindern, sodass die Rechnung immer weiter geführt werden kann.

Die Kinder müssen über den gesamten Zeitraum der Förderung jünger als 18 Jahre alt und kindergeldberechtigt sein. In Bayern bekommen Familien mit Kindern mit dem Baukindergeld Plus pro Kind und Jahr zehn Jahre lang zusätzliche 300 Euro, sodass sich die maximale Gesamtsumme auf 15.000 Euro beläuft. Die Familien dürfen im Jahr maximal 75.000 Euro brutto verdienen und je Kind gibt es zudem einen Freibetrag von jährlich 15.000 Euro. Die erlaubte Gesamtsumme beträgt somit 90.000 Euro.

Eigenheim bauen mit Baukindergeld – was gibt es zu beachten?

Von der staatlichen Förderung profitieren Familien, deren Immobilie ihr einziges Wohneigentum ist. Es darf also kein Haushaltsmitglied bereits Immobilien besitzen. Es wird gefordert, dass der Antragssteller Eigentümer oder zumindest Miteigentümer der Wohnimmobilie ist und der Nachwuchs mit im Haus wohnt. Sie müssen außerdem über den gesamten Zeitraum der Förderung jünger als 18 Jahre alt und kindergeldberechtigt sein.

Familien erhalten die Förderung somit, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Es muss sich um kein leibliches Kind handeln. Pflege- oder Adoptivkinder sind ebenso förderberechtigt. Den Antrag auf die Förderung müssen Sie spätestens sechs Monate nach dem Einzug in das Eigenheim stellen. Bis zum 31.12.2023 ist dies möglich. Die notwendigen Dokumente, die dem Nachweis dienen, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Antragsstellung im KfW-Zuschussportal hochladen. Folgende Unterlagen werden benötigt:

– Grundbuchauszug, um den Eigentumserwerb nachzuweisen

Liegt der Grundbucheintragung noch nicht vor, ist der Nachweis auch mit der Auflassungsvormerkung möglich.

– Einkommenssteuerbescheide vom zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragsstellung

– Meldebestätigung als Nachweis der Selbstnutzung

– Geburtsurkunden bzw. Kindergeldbescheide

Zusammenfassung

Der Staat fördert mit dem Baukindergeld, mit dem Wohnen in Deutschland bezahlbar gemacht werden soll, Familien mit Kindern beim Kaufen oder Bauen des Eigenheims. Pro Kind unter 18 Jahren erhalten Sie bis zu 12.000 Euro. Bei drei Kindern beläuft sich die gesamte Förderung demzufolge zum Beispiel auf 36.000 Euro. Im Bundesland Bayern dürfen sich Familien mit Kindern noch mehr freuen. Hier beträgt die staatliche Förderung pro Kind und Jahr 1.500 Euro. Den Antrag können Sie bis zum 31. Dezember 2023 stellen. Die Voraussetzung ist, dass die Baugenehmigung oder der Kaufvertrag zwischen Januar 2018 und Dezember 2020 erteilt bzw. geschlossen wurde. Den Antrag stellen Sie online über die KfW. Den staatlichen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.

Video: So kam das Baukindergeld an

Foto: Nickbar / pixabay.com

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